RICHTLINIE ZUR AUFBEWAHRUNG UND LÖSCHUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

RICHTLINIE ZUR AUFBEWAHRUNG UND LÖSCHUNG
PERSONENBEZOGENER DATEN

1 İstanbul Ephesus Hotel Ephesus Otelcilik ve Turizm Anonim Şirketi RICHTLINIE ZUR AUFBEWAHRUNG UND LÖSCHUNG PERSONENBEZOGENER DATEN 1. ZWECK DER RICHTLINIE Die vorliegende Richtlinie zur Aufbewahrung und Löschung personenbezogener Daten („Richtlinie“) wurde von der Ephesus Otelcilik ve Turizm A.Ş. („İstanbul Ephesus Hotel“, „Ephesus Hotel“ oder kurz „Gesellschaft“) in ihrer Eigenschaft als Verantwortlicher erstellt. Sie dient der Erfüllung der Verpflichtungen, die sich insbesondere aus dem türkischen Gesetz Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten (KVKK – türkisches Datenschutzgesetz, „Gesetz“) sowie aus der am 28. Oktober 2017 im türkischen Amtsblatt veröffentlichten Verordnung über die Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung personenbezogener Daten („Verordnung“) und weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften ergeben. Sie informiert die Dateninhaber über die Grundsätze zur Festlegung der maximalen Aufbewahrungsdauer der für den Verarbeitungszweck erforderlichen personenbezogenen Daten sowie über die Verfahren zur Löschung, Vernichtung und Anonymisierung. Die Vorgänge und Verfahren im Zusammenhang mit der Aufbewahrung und Vernichtung personenbezogener Daten werden von der Gesellschaft in Übereinstimmung mit der zu diesem Zweck erstellten Richtlinie durchgeführt. 2. DEFINITIONEN UND ERLÄUTERUNGEN Die grundlegenden Begriffsbestimmungen und Erläuterungen zum Schutz personenbezogener Daten finden Sie in der von der Ephesus Otelcilik ve Turizm A.Ş. erstellten und veröffentlichten Datenschutzrichtlinie des Ephesus Hotels. 3. VERANTWORTUNG Alle Abteilungen und Mitarbeitenden des İstanbul Ephesus Hotel unterstützen die verantwortlichen Einheiten aktiv bei der ordnungsgemäßen Umsetzung der im Rahmen dieser Richtlinie ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, bei der Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden, bei deren Überwachung und kontinuierlichen Kontrolle, bei der Verhinderung der rechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Daten, bei der Verhinderung des rechtswidrigen Zugriffs auf personenbezogene Daten und bei der Sicherstellung der rechtskonformen Aufbewahrung personenbezogener Daten. Zu diesem Zweck werden in allen Umgebungen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit ergriffen. 4. EINGERICHTETE AUFZEICHNUNGSMEDIEN Die innerhalb der Gesellschaft aufbewahrten personenbezogenen Daten werden je nach Art der Daten und unter Beachtung der gesetzlichen Pflichten in den folgenden Aufzeichnungsmedien sorgfältig aufbewahrt. 2 Elektronische Medien: Nicht-elektronische Medien: • Persönliche Computer (Desktop, Laptop), Firmencomputer (Desktop, Laptop) • Netzwerkgeräte • Mobile Geräte und deren Speicherbereiche (Telefon, Tablet usw.) • Im Netzwerk zur Datenspeicherung verwendete gemeinsame oder nicht gemeinsame Laufwerke • Server (E-Mail, Datenbank, Web, Dateifreigabe, Domäne, Backup) • Software (Office-Software, Portal usw.) • Drucker, Fotoapparat, Kamera, Scanner, Fotokopiergerät • Optische Datenträger (CD, DVD usw.) • Wechseldatenträger (USB, Speicherkarte usw.) • Archiv • Abteilungsschränke • Abteilungsarchiv • Buchhaltungsabteilung • Schriftliche, gedruckte und visuelle Materialien und Medien • Manuelle Datenerfassungssysteme (Kundenfragebögen, Besucherbuch, Bewerberbeurteilungsformulare) 5. GRUNDSÄTZE Bei der Aufbewahrung und Vernichtung personenbezogener Daten handelt das İstanbul Ephesus Hotel nach folgenden Grundsätzen: A. Bei der Löschung, Vernichtung und Anonymisierung personenbezogener Daten wird vollständig im Einklang mit den in Art. 4 des Gesetzes aufgeführten Grundsätzen, den nach Art. 12 zu treffenden und in dieser Richtlinie festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen, den einschlägigen Rechtsvorschriften, den Beschlüssen der Behörde und dieser Richtlinie gehandelt. B. Alle Vorgänge im Zusammenhang mit der Löschung, Vernichtung und Anonymisierung personenbezogener Daten werden vom İstanbul Ephesus Hotel dokumentiert. Diese Aufzeichnungen werden – sofern keine anderen rechtlichen Pflichten bestehen – mindestens 2 Jahre lang aufbewahrt. C. Sofern die Behörde keine anderslautende Entscheidung getroffen hat, wählen wir die jeweils geeignete Methode aus Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung selbst aus. Auf Anfrage der betroffenen Person wird die geeignete Methode jedoch unter Angabe der Gründe ausgewählt. D. Entfallen sämtliche in den Art. 5 und 6 des Gesetzes genannten Voraussetzungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten, werden diese Daten vom İstanbul Ephesus Hotel von Amts wegen oder auf Verlangen der betroffenen Person gelöscht, vernichtet oder anonymisiert. Wenn sich die betroffene Person diesbezüglich an das İstanbul Ephesus Hotel wendet: - i) werden eingereichte Anfragen innerhalb von spätestens 30 (dreißig) Tagen bearbeitet und die betroffene Person darüber informiert, - ii) falls die betreffenden Daten an Dritte übermittelt wurden, werden diese Dritten entsprechend benachrichtigt und es wird sichergestellt, dass die erforderlichen Maßnahmen bei den Dritten ergriffen werden. 6. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN GRÜNDEN FÜR DIE AUFBEWAHRUNG UND VERNICHTUNG PERSONENBEZOGENER DATEN Die innerhalb der Gesellschaft befindlichen personenbezogenen Daten werden in den in dieser Richtlinie genannten elektronischen oder nicht-elektronischen Medien sicher und sorgfältig aufbewahrt – im Rahmen der unten aufgeführten Verarbeitungsvoraussetzungen – zu folgenden Zwecken: Erbringung der Dienstleistungen der Gesellschaft, ununterbrochene Fortführung der geschäftlichen Tätigkeiten, Planung und Durchführung von Personalprozessen, Kundenmanagement, Planung der Rechte und Vorteile der Mitarbeitenden, Planung und Durchführung von Lieferanten- und Geschäftspartnerprozessen, 3 effektive Kommunikation, Erfüllung gesetzlicher Pflichten gemäß den vorgeschriebenen oder zwingend vorgeschriebenen rechtlichen Regelungen, Erfüllung branchenspezifischer Pflichten, Durchführung erforderlicher Qualitäts- und Standardprüfungen, Auskunftserteilung gegenüber öffentlichen Einrichtungen, Sicherstellung der Unternehmenskommunikation, Gewährleistung der Sicherheit, Durchführung statistischer Arbeiten, Analyse- und Berichterstattungsarbeiten, Erfüllung von Leistungspflichten aus geschlossenen Verträgen und Protokollen, Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen, Verwendung als Beweismittel bei zukünftigen Rechtsstreitigkeiten oder zur Erfüllung der Beweislast, schriftliche, gedruckte und elektronische Zeitschriften- und Newsletter-Arbeiten, Planung von Schulungsprozessen, Durchführung von Archivierungsprozessen sowie Lieferkettenmanagement. Die innerhalb der Gesellschaft befindlichen personenbezogenen Daten werden bei Wegfall der unten genannten Verarbeitungsvoraussetzungen von Amts wegen oder auf Antrag der betroffenen Person vernichtet. Diese Voraussetzungen sind: - Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung, - Vorliegen einer gesetzlichen Regelung (ausdrückliche Bestimmung in den Vorschriften), - Unmöglichkeit der Einholung einer ausdrücklichen Einwilligung aus tatsächlichen Gründen, - Erforderlichkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten der Vertragsparteien im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Erfüllung eines Vertrages, - Erforderlichkeit zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen, - Öffentliche Zugänglichmachung der personenbezogenen Daten durch die betroffene Person selbst, - Erforderlichkeit der Datenverarbeitung zur Begründung, Ausübung oder zum Schutz eines Rechts, - Erforderlichkeit der Datenverarbeitung für die berechtigten Interessen des Verantwortlichen, sofern die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht verletzt werden. In den nachstehend aufgeführten Fällen werden die personenbezogenen Daten der Dateninhaber vom İSTANBUL EPHESUS HOTEL von Amts wegen oder auf Antrag gelöscht, vernichtet oder anonymisiert: - a. Wegfall des Zwecks, der die Verarbeitung oder Aufbewahrung der personenbezogenen Daten erfordert, - b. Änderung oder Aufhebung der einschlägigen Rechtsvorschriften, die Grundlage für die Verarbeitung oder Aufbewahrung der personenbezogenen Daten waren, - c. Annahme eines vom Betroffenen im Rahmen der Rechte aus Art. 11 lit. (e) und (f) des Gesetzes gestellten Antrags auf Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung durch den Verantwortlichen, - d. Wegfall der in den Art. 5 und 6 des Gesetzes genannten Voraussetzungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten, - e. Widerruf der Einwilligung durch die betroffene Person in Fällen, in denen die Verarbeitung ausschließlich auf der ausdrücklichen Einwilligung beruht, - f. Ablauf der maximalen Aufbewahrungsfrist, ohne dass eine Voraussetzung besteht, die eine längere Aufbewahrung rechtfertigt, - g. Ablehnung eines Antrags der betroffenen Person auf Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung durch den Verantwortlichen, unzureichende Antwort oder Nichtbeantwortung innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist; in solchen Fällen kann eine Beschwerde bei der Behörde eingereicht werden und dieser Antrag wird von der Behörde für begründet befunden, 7. RECHTSGRUNDLAGEN DER AUFBEWAHRUNG 4 - Gesetz Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten (KVKK – türkisches Datenschutzgesetz), - Gesetz Nr. 6098 – Türkisches Obligationenrecht (TBK), - Gesetz Nr. 6102 – Türkisches Handelsgesetzbuch (TTK), - Gesetz Nr. 213 – Steuerverfahrensgesetz (VUK), - Gesetz Nr. 5510 – Sozialversicherungs- und Allgemeines Krankenversicherungsgesetz, - Gesetz Nr. 6361 – Gesetz über Arbeitsschutz und Sicherheit (İSG), - Gesetz Nr. 4982 – Gesetz über das Recht auf Information, - Gesetz Nr. 3071 – Gesetz über die Ausübung des Petitionsrechts, - Gesetz Nr. 4857 – Türkisches Arbeitsgesetz (İK), - Gesetz Nr. 6502 – Gesetz zum Verbraucherschutz, Die innerhalb unserer Gesellschaft erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß den oben genannten Gesetzen und – ohne darauf beschränkt zu sein – im Rahmen anderer geltender Nebenregelungen für die vorgesehenen Aufbewahrungszwecke und Aufbewahrungsfristen aufbewahrt. 8. TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN ZUR SICHEREN AUFBEWAHRUNG PERSONENBEZOGENER DATEN UND ZUR VERHINDERUNG DER RECHTSWIDRIGEN VERARBEITUNG UND DES ZUGRIFFS Um Ihre personenbezogenen Daten sicher aufzubewahren, eine rechtswidrige Verarbeitung und den unerlaubten Zugriff zu verhindern und die Daten rechtskonform zu vernichten, hat das İSTANBUL EPHESUS HOTEL gemäß den Grundsätzen des Art. 12 KVKK Nr. 6698 alle nachstehend aufgeführten organisatorischen und technischen Maßnahmen ergriffen: ✓ Netzwerk- und Anwendungssicherheit werden gewährleistet. ✓ Bei Beschaffung, Entwicklung und Wartung von IT-Systemen werden Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. ✓ Es bestehen Disziplinarregelungen für Mitarbeitende, die Bestimmungen zur Datensicherheit enthalten. ✓ Für Mitarbeitende werden in regelmäßigen Abständen Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema Datensicherheit durchgeführt. ✓ Es wurden unternehmensweite Richtlinien zu Zugriff, Informationssicherheit, Nutzung, Aufbewahrung und Löschung erstellt und umgesetzt. ✓ Bei Bedarf werden Datenmaskierungsmaßnahmen angewendet. ✓ Es werden Vertraulichkeitsvereinbarungen abgeschlossen. ✓ Die Berechtigungen von Mitarbeitenden mit Aufgabenwechsel oder ausscheidenden Mitarbeitenden werden in diesem Bereich entzogen. ✓ Neben der Verwendung starker Passwörter werden diese in regelmäßigen Abständen geändert. ✓ Aktuelle Antivirensysteme werden eingesetzt. ✓ Firewalls werden eingesetzt. ✓ Abgeschlossene Verträge enthalten Bestimmungen zur Datensicherheit. ✓ Für personenbezogene Daten, die per Papier übermittelt werden, werden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen und die entsprechenden Unterlagen werden im Format vertraulicher Dokumente versandt. ✓ Ein Verzeichnis personenbezogener Daten wurde erstellt. ✓ Richtlinien und Verfahren zur Sicherheit personenbezogener Daten wurden festgelegt. 5 ✓ Sicherheitsprobleme bezüglich personenbezogener Daten werden schnell gemeldet. ✓ Die Sicherheit personenbezogener Daten wird überwacht. ✓ Erforderliche Sicherheitsmaßnahmen zum Zutritt zu physischen Umgebungen mit personenbezogenen Daten werden ergriffen. ✓ Die Sicherheit physischer Umgebungen mit personenbezogenen Daten gegen externe Risiken (Brand, Überschwemmung usw.) wird gewährleistet. ✓ Die Sicherheit von Umgebungen mit personenbezogenen Daten wird gewährleistet. ✓ Personenbezogene Daten werden so weit wie möglich reduziert. ✓ Personenbezogene Daten werden gesichert und die Sicherheit der gesicherten Daten wird ebenfalls gewährleistet. ✓ Ein Benutzerkontomanagement- und Berechtigungskontrollsystem wird angewendet und überwacht. ✓ Bestehende Risiken und Bedrohungen wurden ermittelt. ✓ Protokolle und Verfahren zur Sicherheit besonderer Kategorien personenbezogener Daten wurden festgelegt und werden angewendet. 9. TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN ZUR RECHTSKONFORMEN VERNICHTUNG PERSONENBEZOGENER DATEN Die vom İSTANBUL EPHESUS HOTEL gemäß KVKK und anderen einschlägigen Vorschriften erhobenen personenbezogenen Daten werden bei Wegfall der im Gesetz und in der Verordnung genannten Verarbeitungszwecke vom İSTANBUL EPHESUS HOTEL von Amts wegen oder auf Antrag der betroffenen Person nach den nachstehend beschriebenen Techniken und in Übereinstimmung mit dem Gesetz und den einschlägigen Vorschriften vernichtet. Die innerhalb der Gesellschaft vorhandenen Anwendungen zur Vernichtung (Löschung, Zerstörung und Anonymisierung) personenbezogener Daten sind die folgenden: Löschung personenbezogener Daten • Personenbezogene Daten in Papierform werden mittels Schwärzungsmethode (durchstreichen/übermalen/löschen) gelöscht. Die Schwärzung erfolgt – wo möglich – durch Ausschneiden der personenbezogenen Daten aus den Unterlagen, andernfalls durch Unkenntlichmachung mit dauerhafter Tinte in einer Weise, dass die Daten weder wiederherstellbar noch durch technologische Lösungen lesbar sind. • Sichere Löschung durch Sachverständige: In manchen Fällen kann ein Sachverständiger mit der Löschung personenbezogener Daten beauftragt werden. In diesem Fall werden die Daten sicher so gelöscht, dass sie für die jeweiligen Benutzer in keiner Weise zugänglich oder wieder verwendbar sind. • Sichere Löschung durch Software: Bei der Löschung von Daten, die vollständig oder teilweise automatisiert verarbeitet und in digitalen Umgebungen gespeichert sind, werden Methoden zur Löschung aus der jeweiligen Software verwendet, die sicherstellen, dass die Daten für die jeweiligen Benutzer in keiner Weise zugänglich oder wieder verwendbar sind. • Office-Dateien auf zentralen Servern werden durch den Löschbefehl des Betriebssystems oder durch Entzug der Zugriffsrechte des betreffenden Benutzers auf die Datei bzw. das Verzeichnis gelöscht. • Personenbezogene Daten auf tragbaren Medien (z. B. Daten auf Flash-basierten Speichermedien) werden verschlüsselt aufbewahrt und mit entsprechender Software gelöscht. • In Cloud-Systemen erfolgt die Löschung durch Erteilung eines Löschbefehls; Entzug der Zugriffsrechte des Benutzers auf die Datei oder das Verzeichnis auf dem zentralen Server; Löschung 6 der entsprechenden Zeilen in Datenbanken durch Datenbankbefehle; oder Löschung der Daten auf tragbaren Medien (Flash-Speicher) mittels geeigneter Software. Wenn die Löschung personenbezogener Daten dazu führen würde, dass auch andere Daten im System nicht mehr zugänglich oder verwendbar wären, gelten die personenbezogenen Daten als gelöscht, wenn sie unter Sicherstellung der nachstehenden Voraussetzungen so archiviert werden, dass sie der betroffenen Person nicht mehr zugeordnet werden können. • Personenbezogene Daten in Datenbanken werden durch Löschen der entsprechenden Zeilen/Spalten oder Zellen in den Tabellen mittels Datenbankbefehlen (DELETE usw.) gelöscht. Zerstörung personenbezogener Daten • Die Zerstörung personenbezogener Daten auf lokalen Systemen erfolgt durch Methoden wie Entmagnetisierung (Aussetzung des Mediums einem starken Magnetfeld durch ein spezielles Gerät), physische Zerstörung (Schmelzen, Verbrennen, Verwendung von Schreddern für Medien und magnetische Medien) und Überschreiben. • Die Zerstörung personenbezogener Daten auf peripheren Systemen wie Netzwerkgeräten (Switch, Router usw.), Flash-basierten Medien/Festplatten (ATA, SATA, PATA, SCSI, SCSI Express usw.), Magnetbändern, Magnetplatten, Mobiltelefonen (SIM-Karten und feste Speicherbereiche), peripheren Geräten wie Druckern mit abnehmbaren oder festen Datenträgern und Türzugangssystemen mit Fingerabdruck sowie optischen Datenträgern erfolgt – sofern das Produkt es unterstützt – durch Befehle wie , andernfalls durch die vom Hersteller empfohlene Methode oder durch eine oder mehrere der Methoden Entmagnetisierung, physische Zerstörung, Überschreiben. Bei nicht-digitalen Medien wird eine oder mehrere der Methoden Entmagnetisierung, physische Zerstörung, Überschreiben angewandt. • Physische Zerstörung: Personenbezogene Daten können – sofern sie Teil eines Datenverarbeitungssystems sind – auch auf nicht-automatisierte Weise verarbeitet werden. Bei der Zerstörung solcher Daten wird ein System angewendet, bei dem die personenbezogenen Daten physisch so vernichtet werden, dass sie nicht wiederverwendet werden können. Auch die Vernichtung von Daten in Papier- und Mikrofiche-Form muss auf diese Weise erfolgen, da eine andere Vernichtungsmethode nicht möglich ist. • Überschreiben: Die Überschreibungsmethode ist eine Methode zur Datenvernichtung, die das Lesen und Wiederherstellen der Daten unmöglich macht. • In der Cloud-Umgebung befindliche personenbezogene Daten werden verschlüsselt aufbewahrt und bei Ablauf der Löschfrist wird der Vernichtungsbefehl ausgeführt. Bei Eintritt der oben genannten Fälle hält das İSTANBUL EPHESUS HOTEL die Bestimmungen des KVKK, der Verordnung und der anderen einschlägigen Rechtsvorschriften zur Gewährleistung der Datensicherheit vollständig ein und ergreift alle erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen. Anonymisierung personenbezogener Daten • Mit der Maskierungsmethode werden die grundlegenden Identifikationsdaten des Dateninhabers (z. B. Name, Nachname, türkische Identifikationsnummer (TCKN)) entfernt und so eine Anonymisierung durchgeführt. • Mit der Auslassungsmethode werden eindeutige Datenzeilen aus den Datensätzen entfernt und die gespeicherten Daten anonymisiert. • Bei der regionalen Verbergungsmethode wird ein einzelnes Datum, das aufgrund einer sehr selten auftretenden Kombination Identifikationscharakter hat, verborgen, um Anonymität zu gewährleisten. • Mit der Methode des Entfernens beschreibender Daten werden nach Zusammenführung der erhobenen Daten aus dem erstellten Datensatz die Variablen, die einen hohen Beschreibungsgrad aufweisen, entfernt und der vorhandene Datensatz anonymisiert. 7 • Mit der Aggregationsmethode werden personenbezogene Daten so anonymisiert, dass sie keiner Person mehr zugeordnet werden können (z. B. höhere Anzahl von Bewerbungen von Personen zwischen 25 und 30 Jahren). • Bei der Datenaggregationsmethode werden viele Daten zusammengefasst; gemäß Art. 28 KVKK fällt die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Forschungs-, Planungs- und Statistikzwecken durch Anonymisierung im Rahmen offizieller Statistiken nicht unter das Gesetz und es bedarf keiner ausdrücklichen Einwilligung. • Mit der Datenableitungsmethode wird aus dem Inhalt personenbezogener Daten ein allgemeinerer Inhalt erzeugt und die Anonymisierung erfolgt so, dass die Daten in keiner Weise mehr einer Person zugeordnet werden können (z. B. Angabe des Alters anstelle des Geburtsdatums). 10. TABELLE ZU AUFBEWAHRUNGS- UND VERNICHTUNGSPROZESSEN UND -FRISTEN Die innerhalb der Gesellschaft befindlichen personenbezogenen Daten werden, sofern in einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehen, für die in diesen Vorschriften festgelegte Dauer aufbewahrt. Wenn der Verarbeitungszweck der personenbezogenen Daten entfallen ist und die in den einschlägigen Vorschriften und von der Gesellschaft festgelegte Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, werden die personenbezogenen Daten zur Beilegung möglicher Rechtsstreitigkeiten, zur Erfüllung rechtmäßiger Forderungen zuständiger öffentlicher Einrichtungen oder zur Geltendmachung von Rechten im Zusammenhang mit den personenbezogenen Daten aufbewahrt. Bei der Festlegung der Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen der vom İstanbul Ephesus Hotel gemäß KVKK und anderen einschlägigen Vorschriften erhobenen personenbezogenen Daten werden folgende Kriterien in der angegebenen Reihenfolge angewandt: 1. Wenn in den Vorschriften eine Aufbewahrungsdauer für die betreffenden personenbezogenen Daten vorgesehen ist, wird diese Frist eingehalten. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gemäß Ziffer 2 behandelt. 2. Wenn die in den Vorschriften vorgesehene Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist oder in den einschlägigen Vorschriften keine Aufbewahrungsdauer vorgesehen ist, werden folgende Schritte in der angegebenen Reihenfolge ausgeführt: - a. Personenbezogene Daten werden auf Grundlage der Definition in Art. 6 KVKK in personenbezogene Daten und besondere Kategorien personenbezogener Daten eingeteilt. Alle als besondere Kategorien identifizierten personenbezogenen Daten werden vernichtet. Die Methode der Vernichtung wird je nach Art der Daten und deren Bedeutung für das İstanbul Ephesus Hotel festgelegt. - b. Es wird geprüft, ob die Aufbewahrung der Daten mit den in Art. 4 KVKK genannten Grundsätzen vereinbar ist, z. B. ob das İstanbul Ephesus Hotel ein berechtigtes Interesse an der Aufbewahrung hat. Daten, deren Aufbewahrung im Widerspruch zu den Grundsätzen aus Art. 4 KVKK steht, werden gelöscht, vernichtet oder anonymisiert. - c. Es wird festgestellt, welche der in den Art. 5 und 6 KVKK vorgesehenen Ausnahmen für die Aufbewahrung der personenbezogenen Daten gelten. Im Rahmen der festgestellten Ausnahmen werden angemessene Fristen für die Aufbewahrung der Daten bestimmt. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten gelöscht, vernichtet oder anonymisiert. Die vom İstanbul Ephesus Hotel festgelegten Aufbewahrungs-, Vernichtungs- und periodischen Vernichtungsfristen sind dem im weiteren Verlauf dieser Richtlinie befindlichen Dokument über Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen zu entnehmen. 8 Personenbezogene Daten, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, werden im Rahmen des im folgenden Abschnitt befindlichen Dokuments über Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen in 6-monatigen Abständen gemäß den in dieser Richtlinie festgelegten Verfahren vernichtet. Alle Vorgänge im Zusammenhang mit der Löschung, Vernichtung und Anonymisierung personenbezogener Daten werden dokumentiert; diese Aufzeichnungen werden – sofern keine anderen rechtlichen Pflichten bestehen – mindestens drei Jahre lang aufbewahrt. ANHANG – AUFBEWAHRUNGSFRISTEN PERSONENBEZOGENER DATEN: Datenkategorie Aufbewahrungsfrist 1 – Identitätsdaten (personenbezogen) 10 Jahre 2 – Kontaktdaten (personenbezogen) 10 Jahre 3 – Personalaktendaten (personenbezogen) 10 Jahre 4 – Rechtsgeschäftsdaten (personenbezogen) 10 Jahre 5 – Kundentransaktionsdaten (personenbezogen) 10 Jahre 6 – Aufzeichnungen physischer Raumsicherheit (Kameraaufnahmen) 30 Tage 7 – Transaktionssicherheitsdaten (personenbezogen) 2 Jahre 8 – Finanzdaten (personenbezogen) 10 Jahre 9 – Berufserfahrungsdaten (personenbezogen) 10 Jahre 10 – Marketingdaten (personenbezogen) 10 Jahre 11 – Bild- und Tonaufzeichnungen (personenbezogen) 10 Jahre 12 – Gesundheitsdaten (besondere Kategorie personenbezogener Daten) 15 Jahre 13 – Strafrechtliche Verurteilungen und Sicherheitsmaßnahmen (besondere Kategorie personenbezogener Daten) 10 Jahre 14 – Daten zu Mitarbeitertransaktionen (personenbezogen) 10 Jahre 15 – Daten zu Familienangehörigen und Angehörigen (personenbezogen) 10 Jahre 16 – Geschlechtsangaben (personenbezogen) 10 Jahre 17 – Versicherungsdaten (personenbezogen) 10 Jahre Prozesse, Rechtsgrundlagen und Aufbewahrungsfristen Prozess (Tätigkeit) Rechtsgrundl age der Tätigkeit Löschzeitpunkt Rechtsgrundl age der Aufbe wahrung Vernichtungszeitpu nkt Erfassung von Kundenreservierungsdaten 6098 TBK Wenn aus der Reservierung kein Vertrag entsteht, werden die Daten nach Ablauf von 1 Jahr gelöscht; bei Vertragsschluss nach Ablauf von 10 Jahren. KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. 9 Prozess (Tätigkeit) Rechtsgrundl age der Tätigkeit Löschzeitpunkt Rechtsgrundl age der Aufbe wahrung Vernichtungszeitpu nkt Erfassung von Kundenregistrierungsdaten 6098 TBK Werden 10 Jahre nach Vertragsabschluss gelöscht. KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Erfassung der Teilnehmerdaten für Tagungen, Seminare, Hochzeiten und sonstige Veranstaltungen 6098 TBK Werden 10 Jahre nach Erstellung der Veranstaltungsunterlagen gelöscht. KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Aufzeichnungen zu sonstigen Tätigkeiten der Gesellschaft (außer Hotel-, Beherbergungs- und Veran staltungsdienstleistungen) Allgemeines Recht und einschlägige Vorschriften Werden 10 Jahre nach Eintritt der rechtlichen Wirkung des Geschäfts gelöscht. KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Bewerberbeurteilung / Vorstellungsgespräch Allgemeine Bestimmungen Bei Einstellung Übernahme in die Personalakte. Bei Nichteinstellung Löschung 1 Jahr nach Bewerbungsdatum. KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Personalakte (Daten zur privaten Krankenversicherung, Inventarformulare, Gehaltsabrechnungen, Vergütungen, Nebenleistungen, Kontaktdaten, Disziplinaraufzeichnungen, Schulungs-/Zertifikat-/Fähig keitsdaten, Urlaube, Stundenzettel, Meldungen, Lebensläufe, Zeugnisse, Kontoinformationen, Führerschein, Aufenthaltsgenehmigung, Anreize, Prüfungen, Foto, Arbeitsbescheinigung, Sozialleistungen, Abzüge, Zahlungen, Reisen, Versicherungsdaten, Kennzeichen, Fahrzeug usw.) 4857 İK (türk. Arbeitsgesetz), 6098 TBK Werden 10 Jahre nach Beendigung des Vertrags gelöscht. İK, TBK, KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Strafregisterauszüge — Werden parallel zu den Fristen des Gesetzes Nr. 5352 (türk. Strafregistergesetz) auf Aktualität geprüft; das Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung wird untersucht. — — Erfassung von Identitätsdaten der Mitarbeitenden sowie Einund Austrittsdaten 4857 İK, 6098 TBK, 6331 İSG (türk. Arbeitsschu tzgesetz) Werden 10 Jahre nach Beendigung des Vertrags gelöscht. İK, TBK, İSG, KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. 10 Prozess (Tätigkeit) Rechtsgrundl age der Tätigkeit Löschzeitpunkt Rechtsgrundl age der Aufbe wahrung Vernichtungszeitpu nkt Zahlungs-/Abzugstransaktio nen der Mitarbeitenden (Vorschüsse, Prämien, Boni, Sachleistungen, Bankprämien, BES, Abfindungen, Kündigungs-/ Aufhebungsentschädigunge n, Beteiligungen, Tagegelder und Reisekosten) 4857 İK, 6098 TBK Werden 10 Jahre nach Beendigung des Vertrags gelöscht. İK, KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Eingangs- und periodische arbeitsmedizinische Untersuchungen, Krankschreibungen (sehr gefährliche Tätigkeiten) 4857 İK, 6098 TBK, 6331 İSG Werden 10 Jahre nach Beendigung des Vertrags gelöscht. İSG, İK, TBK, KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Eingangs- und periodische arbeitsmedizinische Untersuchungen, Krankschreibungen (außer sehr gefährlichen Tätigkeiten) 4857 İK, 6098 TBK, 6331 İSG Werden 10 Jahre nach Beendigung des Vertrags gelöscht. İSG, İK, TBK, KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Arbeitsunfallprotokolle, Notf allregistrierungsformulare, Arbeitsunfalluntersuchunge n, Vorfallaufzeichnungen, Ergebnismeldungen (sehr gefährliche Tätigkeiten) 6331 İSG Falls Vertrag mit Unfallbeteiligtem besteht: Löschung 20 Jahre nach Vertragsende. Falls kein Vertrag besteht: Löschung 10 Jahre nach Unfalldatum. İSG, KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Arbeitsunfallprotokolle, Notf allregistrierungsformulare, Arbeitsunfalluntersuchunge n, Vorfallaufzeichnungen, Ergebnismeldungen (außer sehr gefährlichen Tätigkeiten) 6331 İSG Falls Vertrag mit Unfallbeteiligtem besteht: Löschung 20 Jahre nach Vertragsende. Falls kein Vertrag besteht: Löschung 10 Jahre nach Unfalldatum. İSG, KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Schulungsaufzeichnungen im Rahmen von Arbeitsschutz und Sicherheit (sehr gefährliche Tätigkeiten) 4857 İK, 6331 İSG Werden 10 Jahre nach Beendigung des Vertrags gelöscht. İK, İSG, KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Schulungsaufzeichnungen im Rahmen von Arbeitsschutz und Sicherheit (außer sehr gefährlichen Tätigkeiten) 4857 İK, 6331 İSG Werden 10 Jahre nach Beendigung des Vertrags gelöscht. İK, İSG, KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Einwilligungserklärung (Aydınlatılmış Onam Formu) 4857 İK, 6098 TBK, 6331 İSG Falls Vertrag mit der Person besteht: Löschung 10 Jahre nach Vertragsende. Falls kein Vertrag besteht: Löschung 10 Jahre nach Einwilligungsdatum. İK, İSG, TBK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Sonstige Kontrollformulare im Arbeitsumfeld 6098 TBK Werden bei Verlust der Aktualität innerhalb von 10 Jahren gelöscht. TBK, İK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. 11 Prozess (Tätigkeit) Rechtsgrundl age der Tätigkeit Löschzeitpunkt Rechtsgrundl age der Aufbe wahrung Vernichtungszeitpu nkt Impf-, Verbands- und Injektionsbuch, Polikliniktagebuch 6331 İSG Bei Übergang zu neuem Buch wird das alte ins Archiv überführt. 15 Jahre nach Archivierung wird es gelöscht. İSG, TBK, İK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Schulungsaufzeichnungen außerhalb von Arbeitsschutz und Sicherheit 4857 İK, 4721 MK (türk. Zivilgesetzbuch), 6098 TBK Werden 10 Jahre nach Beendigung des Vertrags gelöscht. İK, MK, TBK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Durchführung von Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses 6331 İSG 10 Jahre nach Sitzungsdatum werden die Unterlagen evaluiert; nicht mehr aktuelle Unterlagen werden gelöscht. İSG Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Sachverhalte, die eine Ermittlung nach dem türk. Strafgesetzbuch Nr. 5237 erfordern — Werden für die Dauer der strafrechtlichen Verjährungsfrist aufbewahrt und bei deren Ablauf beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang vernichtet. — — Führung von Klage-/Vollstre ckungs-/Mediationsakten 1136 AVK (türk. Anwaltsgesetz), 7251 HMK (türk. Zivilprozessordnu ng), 2004 İİK (türk. Vollstreckungsund Konkursgesetz) Werden 10 Jahre nach Rechtskraft der Akte gelöscht. AVK, HMK, İİK, KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Bei Sachverhalten, die strafrechtliche Ermittlungen erfordern, beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach Ablauf der Verjährungsfrist. Portal – Daten in der für die Hoteltätigkeit genutzten Automatisierung (HOTELIA) 6098 TBK, 6102 TTK Werden 10 Jahre nach Erfassung gelöscht. KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Nicht prozessgebundene Dienstleistungs-, Warenund Produktbeschaffungen 6098 TBK, 6102 TTK Werden 10 Jahre nach Beschaffungsdatum gelöscht. TBK, TTK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Prozessgebundene Dienstleistungs-, Warenund Produktbeschaffungen (Ausschreibung/Angebot) 6098 TBK, 6102 TTK Bei positivem Ausschreibungsergebnis: Löschung 10 Jahre nach Beendigung der vertraglichen oder rechtlichen Beziehung. Bei negativem Ergebnis: Löschung 5 Jahre nach Ausschreibungsdatum. TBK, TTK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. 12 Prozess (Tätigkeit) Rechtsgrundl age der Tätigkeit Löschzeitpunkt Rechtsgrundl age der Aufbe wahrung Vernichtungszeitpu nkt Eingehende/ausgehende Sendungen – Empfänger und Übergeber — Werden 1 Jahr nach Abschluss des Prozesses gelöscht. KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Eingehende/ausgehende Anrufaufzeichnungen — Werden 1 Jahr nach Aufzeichnung gelöscht. KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Verzeichnis – Telefon- und E-Mail-Adressen (Mitarbeitende) 6098 TBK Werden 1 Jahr nach Beendigung des Vertrags gelöscht. TBK, KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Kameraaufnahmen — Werden alle 30 Tage überschrieben. KVKK, İK, TBK Werden für einen Zeitraum von 30–45 Tagen überschrieben und so von selbst vernichtet. Protokolle und Internet-Verkehrsdaten 6698 KVKK, Gesetz Nr. 5651 (türk. Internetgesetz) Werden 5 Jahre nach Aufzeichnung gelöscht. KVKK Digitale Daten werden zeitgleich mit der Löschung vernichtet; löschbare Dokumente werden beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet/zerstört. Telefon-Sprachaufzeichnun gen — Werden 1 Jahr nach Aufzeichnung gelöscht. KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Prüfungsunterlagen 4721 MK, 6102 TTK, 213 VUK und sonstige Gesetze Es werden Art, Wesen der Prüfung sowie nach der Prüfung zu ergreifende Maßnahmen berücksichtigt. In jedem Fall werden die Unterlagen 10 Jahre nach Prüfungsdatum gelöscht. MK, TTK, VUK, KVKK und sonstige Gesetze Unterlagen, die nicht weiter aufbewahrt werden müssen, werden zum Löschdatum vernichtet. Bei aufzubewahrenden Unterlagen wird die Vernichtungsfrist unter Berücksichtigung des Bedarfs und der Aktualität der Gesellschaft festgelegt. Rechnungen (prozessgebundene Vorgänge) 213 VUK, 6102 TTK Werden 10 Jahre nach Abschluss des Prozesses gelöscht. VUK, TTK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Rechnungen (nicht prozessgebundene Vorgänge) 213 VUK, 6102 TTK Werden 10 Jahre nach Ablauf des Jahres der Rechnungsstellung gelöscht. VUK, TTK, KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. 13 Prozess (Tätigkeit) Rechtsgrundl age der Tätigkeit Löschzeitpunkt Rechtsgrundl age der Aufbe wahrung Vernichtungszeitpu nkt Mit Lieferanten geführte Prozesse und Dokumente (z. B. Lieferantenzahlungen, Zahlungsbelege, Lieferscheine, Policen, Abstimmungen, Vergütungen, Vollstreckungsschreiben, Erklärungen, Nachträge, Dienstleistungs- und Beratungsbeschaffungen, Meldungen, Formulare, Unterschriftsblätter, Mail Order) 6098 TBK, 213 VUK, 6102 TTK Werden 10 Jahre nach Ablauf des Jahres der Rechnungsstellung gelöscht. TBK, VUK, TTK, KVKK Werden 5 Jahre nach Beendigung der vertraglichen oder rechtlichen Beziehung mit dem Lieferanten vernichtet. Bürgschaftsschreiben/Sche ck 6102 TTK Werden 10 Jahre nach Beendigung der Beziehung gelöscht. TTK, KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. GSM-Kosten / Fahrzeugkosten — Werden 10 Jahre nach Ablauf des Jahres der Transaktion gelöscht. TBK, KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Anfrage-, Beschwerde- und Zufriedenheitsprozesse (vertraglich begründet) 6098 TBK Werden 10 Jahre nach Erledigung der Anfrage oder Beschwerde gelöscht. KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Anfrage-, Beschwerde- und Zufriedenheitsprozesse (nicht vertraglich begründet) — Werden 10 Jahre nach Erledigung der Anfrage oder Beschwerde gelöscht. KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Erstellung einer Notfallplanung 6331 İSG Wird bei Verlust der Aktualität innerhalb von 10 Jahren gelöscht. KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. Fotografieren und Videoerstellung bei organisierten oder besuchten Unternehmensv eranstaltungen 6698 KVKK Bei Sachverhalten, in denen keine ausdrückliche Einwilligung erforderlich ist, besteht keine Löschpflicht. Solange die ausdrückliche Einwilligung nicht widerrufen wird, erfolgt keine Löschung. Die Daten dürfen jedoch nur zweckgebunden und verhältnismäßig verwendet werden. KVKK Daten, die mit ausdrücklicher Einwilligung erstellt wurden und vernichtet werden können, werden beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach Widerruf der Einwilligung vernichtet. Inventarformular für Geräte (Computer, mobile Geräte und GSM-Anschluss) 6098 TBK, 4857 İK Werden 10 Jahre nach Beendigung des Vertrags gelöscht. TBK, İK, KVKK Wird beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach dem Löschdatum vernichtet. 14 Prozess (Tätigkeit) Rechtsgrundl age der Tätigkeit Löschzeitpunkt Rechtsgrundl age der Aufbe wahrung Vernichtungszeitpu nkt Unterschriftsblätter 6102 TTK und sonstige Gesetze Wird nach Aktualität und Bedarf festgelegt. Unterlagen, die nicht mehr aktuell sind, werden 10 Jahre nach Aktualitätsverlust gelöscht. TTK und sonstige Gesetze Wird nach Aktualität und Bedarf festgelegt. Nicht mehr aktuelle und nicht benötigte Unterlagen werden vernichtet. Vernichtungsprotokoll 6698 KVKK Wird 5 Jahre nach Durchführung der Vernichtung gelöscht. KVKK Wird 5 Jahre nach Erlöschen der juristischen Person vernichtet. Eingehende/ausgehende Unterlagen / Überwachung von Korrespondenzen und Unterlagen, die den Geschäftsbetrieb betreffen — Es gelten je nach Art der Unterlagen die in dieser Tabelle aufgeführten Fristen. — — E-Mail-Inhalte — E-Mails werden in 6-monatigen Abständen überprüft. Bei E-Mails mit personenbezogenen Daten gelten die in dieser Tabelle aufgeführten Fristen. — — In der Tabelle nicht aufgeführte Sachverhalte — Die Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen für personenbezogene Daten zu Prozessen, die in dieser Tabelle nicht genannt sind, werden unter Berücksichtigung der Aufbewahrungspflicht, branchenüblicher Fristen, der Dauer der Rechtsbeziehung, der nach Treu und Glauben bestehenden berechtigten Interessen des Verantwortlichen sowie der Aktualität der personenbezogenen Daten und unter Anwendung dieser Tabelle festgelegt. — — Durchführung der Aufbewahrungs- und Vernichtungsprozesse auf Abteilungsebene — Bei der Durchführung der Aufbewahrungs- und Vernichtungsprozesse werden die zu speichernden oder zu vernichtenden personenbezogenen Daten bzw. die diese enthaltenden Dokumente von der/den zuständigen Abteilung(en) bereitgestellt. Die Prozesse werden in Abstimmung mit der/den zuständigen Abteilung(en) durchgeführt. — — 15 Prozess (Tätigkeit) Rechtsgrundl age der Tätigkeit Löschzeitpunkt Rechtsgrundl age der Aufbe wahrung Vernichtungszeitpu nkt Aufschub der Vernichtung — Bei Erreichen der in dieser Tabelle festgelegten Aufbewahrungs-, Lösch-, Vernichtungs- oder Anonymisierungszeitpunkte wird eine Bewertung vorgenommen. Auf Grundlage der Bewertung der Aktualität der personenbezogenen Daten (bzw. der diese enthaltenden Dokumente), des Fortbestehens der rechtlichen oder vertraglichen Beziehung und Verpflichtungen sowie des objektiven Bedarfs an den personenbezogenen Daten wird der Aufbewahrungs- und Vernichtungsprozess durchgeführt oder für einen angemessenen Zeitraum aufgeschoben. Dieser Vorgang wird protokolliert. Das Protokoll wird mindestens 3 Jahre aufbewahrt. — — WIDERRUF DER AUSDRÜCKLICHEN EINWILLIGUNG — Personenbezogene Daten, die auf Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet werden, werden bei Widerruf dieser Einwilligung vernichtet. — — 11. PERIODISCHE VERNICHTUNGSFRISTEN Die Zeitintervalle, in denen die periodische Vernichtung erfolgt, werden von den zuständigen Stellen der Gesellschaft festgelegt. Der Abstand zwischen zwei periodischen Vernichtungsvorgängen beträgt grundsätzlich höchstens 6 Monate. Beim ersten periodischen Vernichtungsvorgang nach Eintritt der Verpflichtung zur Vernichtung personenbezogener Daten werden diese gelöscht, vernichtet oder anonymisiert. Protokolle über die Vorgänge zu gelöschten, vernichteten und anonymisierten Daten werden – sofern keine anderen rechtlichen Pflichten bestehen – mindestens 3 Jahre aufbewahrt. Erstveröffentlichung: November 2025 Letzte Aktualisierung: 29. April 2026 16 Hinweis: Dies ist eine deutsche Übersetzung der türkischen Originalrichtlinie. Im Falle von Auslegungsfragen oder rechtlichen Streitigkeiten ist die türkische Originalfassung maßgebend.